Corporate Governance
Aktionärsrechte im Blickpunkt
Mit der Unterzeichnung des von der Regierungskommission des Bundesjustizministeriums verabschiedeten Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichten sich die Organe der Solarparc AG, die Grundsätze und anerkannten Standards einer verantwortungsvollen und fairen Unternehmensführung im Unternehmen umzusetzen. Mit dieser Selbstverpflichtung setzt die Solarparc AG auf einen Best Practice-Standard guter Unternehmensführung und honoriert das Vertrauen der Aktionäre, die über die Stellung von Eigenkapital einen Teil des unternehmerischen Risikos tragen.
Über die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wird bekannt gegeben, ob den Empfehlungen entsprochen wurde. Diese wird den Aktionären der Solarparc AG jährlich im Geschäftsbericht sowie an dieser Stelle unter www.solarparc.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Solarparc AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird vom Aufsichtsrat der Solarparc AG entsprochen, soweit sich die Empfehlungen an ihn richten. Die Entsprechenserklärung vom 29.09.2008 wird gemäß Beschlussfassung vom 24.11.2009 auch für die am 05.08.2009 bekannt gemachte DCGK-Fassung vom 18.06.2009 wiederholt und entsprechend § 161 S. 2 AktG allen Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Nach ihrer Beschlussfassung vom 21.10.2008 haben die Mitglieder des Vorstandes der Solarparc Aktiengesellschaft in ihrer Sitzung vom 11.12.2009 auch die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 18.06.2009 beschlossen und mit folgendem Wortlaut abgegeben, der gemäß § 161 AktG bekannt gemacht wird:
„Den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ wurde und wird vom Vorstand entsprochen, soweit sich diese an ihn richten.“
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