Directors Dealings
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a Absatz 4 WpHG
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Mit Inkrafttreten des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnsVG) am 30. Oktober 2004 wurde der §15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) neu gefasst und deutlich erweitert.
Danach ist jeder durch eine Person mit Führungsaufgaben bei der Solarparc AG getätigte Kauf oder Verkauf von Aktien der Solarparc AG durch die Gesellschaft zu veröffentlichen, wenn der Gesamtwert der Transaktion(en) € 5.000 bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht. Die Meldepflicht besteht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von € 5.000 bis zum Ende des Kalenderjahres erreicht.
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