Leitung und Kontrolle
Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Solarparc Aktiengesellschaft eine duale Führungs- und Kontrollstruktur. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat bestellt und leiten das Unternehmen in eigener Verantwortung.
Vorstand
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Dipl.-Ing. Frank H. Asbeck Vorstandsvorsitzender verantwortlich für die Bereiche Unternehmensstrategie und Technik |
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RAin Susanne Asbeck-Muffler Vorstand Finanzen verantwortlich für das Finanzressort und den kaufmännischen Bereich des Unternehmens |
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Solarparc Vorstand.
Er bestellt die Vorstandsmitglieder.
| Dr. Claus Recktenwald Aufsichtsratsvorsitzender Rechtsanwalt/Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn |
| Dr. Georg Gansen stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Rechtsanwalt, Syndikus Deutsche Post AG, Bonn |
| Dr. Alexander von Bossel Mitglied des Aufsichtsrates LL.M. Edinb./Partner bei CMS Hasche Sigle, Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Köln |
Hauptversammlung
Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre der Solarparc Aktiengesellschaft ihre Rechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Dies kann auch durch einen persönlich ausgewählten Bevollmächtigten ausgeübt werden. Gemäß den Kodex-Empfehlungen erleichtert die Gesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung ihren Aktionären die Wahrnehmung ihrer Aktionärsrechte, indem die Gesellschaft einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bestellt, der vor und während der Hauptversammlung erreichbar ist.





