Vergütungsbericht
Aufsichtsrat und Vorstand der Solarparc Aktiengesellschaft entsprechen auch mit diesem Vergütungsbericht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner aktuellen Fassung vom 18. Juni 2009. Während Ziffer 3.10 DCGK den im Geschäftsbericht 2009 auch mit entsprechender Überschrift enthaltenen und im Übrigen im Bericht des Aufsichtsrates miterfassten „Corporate Governance Bericht“ vorsieht, bestimmen Ziffer 4.2.5 DCGK die Erläuterung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder einschließlich Offenlegung der individuellen Vergütung und Ziffer 5.4.6 ebenfalls als Bestandteil des Corporate Governance Berichtes die individualisierte Ausweisung der nach Bestandteilen aufgegliederten Aufsichtsratsvergütungen einschließlich gezahlter
Vergütungen oder gewährter Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen.
Vorstandsvergütung.
Die jährliche, in ihrer Struktur vom Aufsichtsrat der Solarparc Aktiengesellschaft festgelegte und mit beiden Vorständen vereinbarte Vorstandsvergütung setzt sich aus fxen und variablen Bestandteilen zusammen. Sie orientiert sich an den Vorgaben des DCGK und trägt den Besonderheiten des Unternehmens und dem sozioökonomischen Umfeld Rechnung. Dabei fnden sowohl die fnanzielle Lage der Gesellschaft als auch der Beitrag des jeweiligen Vorstandsmitglieds zur Unternehmensentwicklung Beachtung. Die Gesellschaft übernimmt die Kosten einer angemessenen Haftpfichtversicherung (D&O-
Versicherung) bei jeweiliger Selbstbeteiligung beider Vorstandsmitglieder und leistet gesetzliche Aufwandserstattungen gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Vorgaben des VorstAG werden beachtet.
In seiner Sitzung vom 24. Mai 2007 hat der Aufsichtsrat der Solarparc Aktiengesellschaft für jedes Vorstandsmitglied die Anhebung der Jahresfestvergütung von 90.000,00 € auf 120.000,00 € zum 1. August 2007 beschlossen. Damit war im Jahr 2009 eine jeweilige Jahresfestvergütung von 120.000,00 € relevant. Darüber hinaus greift gemäß Aufsichtsratsbeschluss vom 26. September 2005 die mit den Vorständen getroffene Vereinbarung zur variablen Vergütung, die sich auf zwei Prozent des Jahresüberschusses vor Steuern der Solarparc Aktiengesellschaft bezieht. Diese erfolgsabhängige Vergütung ist noch auf ein Drittel der Festvergütung begrenzt, mithin für 2009 auf jeweils 40.000,00 € (Vorjahr: 40.000,00 €). Sie wird 30 Tage nach derjenigen Hauptversammlung fällig, in der die Fest-
stellung des relevanten Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Vorstandes für das abgelaufene Geschäftsjahr erfolgt.
Vergütung des Aufsichtsrates.
In der Hauptversammlung der Solarparc Aktiengesellschaft vom 23. Mai 2006 wurde zu TOP 4 die Vergütung des Aufsichtsrates mit Wirkung zum 1. Januar 2006 und für die Folgejahre beschlossen. Diese Regelung hat Fortbestand, soweit in einer der folgenden Hauptversammlungen keine abweichende Beschlussfassung für die Zukunft erfolgt, was bisher nicht der Fall war.
Danach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine jeweilige Jahresfestvergütung von 15.000,00 €, der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates hiervon das Anderthalbfache, also 22.500,00 €, der Vorsitzende des Aufsichtsrates das Zweifache, also 30.000,00 €, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, soweit solche anfällt. Ferner übernimmt die Gesellschaft weiterhin angemessenen Auslagenersatz, der pro Sitzung und Hauptversammlungsteilnahme für jedes einzelne Mitglied des Aufsichtsrates jeweils 250,00 € zuzüglich Umsatzsteuer, soweit solche anfällt, beträgt. Außerdem trägt die Gesellschaft die Prämien für angemessenen Versicherungsschutz zur gesetzlichen Haftpficht aus der Aufsichtsratstätigkeit (D&O-Versicherung).
Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine erfolgsabhängige Sondervergütung, die 150,00 € pro Eurocent und Aktie der für das abgeschlossene Geschäftsjahr, erstmals für 2006, an die Aktionäre ausgeschütteten Dividende beträgt. Dieser Regelung liegt ein in 6 Mio. Aktien eingeteiltes Grundkapital zugrunde. Somit werden die Aufsichtsräte auf der Basis der vom Vorstand vorgeschlagenen Dividende von 50 Eurocent je Aktie eine Sondervergütung von 7.500,00 (Vorjahr: 1.500,00) € erhalten. Erhöht sich die Anzahl der Aktien, so erhöht sich der Basisbetrag von 150,00 € im entsprechenden prozentualen Verhältnis.
Die erfolgsabhängige Sondervergütung wird ebenfalls zuzüglich Umsatzsteuer, soweit solche anfällt, ausgezahlt. Ihre Fälligkeit tritt mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung ein, in der die zugrunde zu legende Dividendenausschüttung beschlossen worden ist.
Die Sondervergütung ist jedoch durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Gewährung einer Dividende sowie die Entlastung des Aufsichtsrates aufschiebend bedingt. Über den Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2006 zu TOP 4 hinaus hat der Aufsichtsrat der Solarparc Aktiengesellschaft in seiner Sitzung vom 30. September 2007 eine „Selbstbindungserklärung“ folgenden Inhaltes beschlossen: „Solange, wie der Hauptversammlungsbeschluss vom 23. Mai 2006 für die Aufsichtsratsvergütung maßgeblich ist, akzeptieren die Aufsichtsräte der Solarparc Aktiengesellschaft die Deckelung der ihnen jeweils zustehenden variablen Aufsichtsratsvergütung auf das Doppelte der ihnen jeweils zustehenden Jahresfestvergütung. Es wird also dann, wenn wegen besonderer Jahresergebnisse und/oder weiterer Vergrößerung der relevanten Aktienmenge mehr als das Doppelte der jeweils zu beanspruchenden Jahresfestvergütung als variable Sondervergütung geltend gemacht werden könnte, insgesamt nicht mehr als das Dreifache der Jahresfestvergütung
pro Gesellschaft abgerechnet. Der Aufsichtsrat vereinbart damit für und unter sich selbst die in Ziffer 4.2.3, vorletzter Absatz DCGK, vorgesehene Cap-Regelung“.
Hinsichtlich der im letzten Absatz von Ziffer 5.4.6 DCGK empfohlenen Angaben wird erläutert, dass der Aufsichtsratsvorsitzende der Solarparc Aktiengesellschaft Partner der Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, Bonn, ist, die im Wesentlichen über andere Partner und Rechtsanwälte die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung der Solarparc Aktiengesellschaft und ihrer Konzernglieder leistet. Die Sozietät bekam dies für die auf das Geschäftsjahr 2009 bezogene Leistungserbringung mit einem Nettobetrag von 34.761,00 (Vorjahr: 15.853,00) € vergütet. Es wird auf die Darstellung der Sozietätsvergütung im Anhang hingewiesen.
Die bisherigen Angaben und die nachfolgende Zahlenaufstellung entsprechen der relevanten Einbeziehungsverpflichtung, dass es nicht auf Zahlung und Gutschrift im Geschäftsjahr, sondern auf die Zahlung der Gesellschaft für das Geschäftsjahr ankommt, so dass auch die erst nach der kommenden Hauptversammlung fällig werdende variable Sondervergütung für das Geschäftsjahr 2009 mit Zahlung im Geschäftsjahr 2010 einbezogen wird.





