Corporate Governance
Aktionärsrechte im Blickpunkt
Mit der Unterzeichnung des von der Regierungskommission des Bundesjustizministeriums verabschiedeten Deutschen Corporate Governance Kodex verpflichten sich die Organe der Solarparc AG, die Grundsätze und anerkannten Standards einer verantwortungsvollen und fairen Unternehmensführung im Unternehmen umzusetzen. Mit dieser Selbstverpflichtung setzt die Solarparc AG auf einen Best Practice-Standard guter Unternehmensführung und honoriert das Vertrauen der Aktionäre, die über die Stellung von Eigenkapital einen Teil des unternehmerischen Risikos tragen.
Über die jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wird bekannt gegeben, ob den Empfehlungen entsprochen wurde. Diese wird den Aktionären der Solarparc AG jährlich im Geschäftsbericht sowie an dieser Stelle unter www.solarparc.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat der Solarparc AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der Solarparc AG erklären - wie in jeweiliger Sitzung vom 13. Dezember 2011 beschlossen - dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der geltenden Fassung seit der letzten Entsprechenserklärung entsprochen wurde und auch weiterhin entsprochen wird.
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